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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sonic Veranstaltungstechnik

Stand 09.2011

Alle Angebotspreise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Steuern und Gebühren.

Grundbuchungszeit/Kosten der Komplettpakete : In der mit Ihnen vereinbarten Gage sind bereits alle Anfahrtskosten, der Aufbau der Musikanlage/Lichtanlage und die Bereitstellung eines Mikros enthalten. Es werden keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt.

Verhinderung: Sonic Veranstaltungstechnik verpflichtet sich, bei Krankheit des Dj´s oder Verhinderung jeglicher Art unentgeltlich für Ersatz zu sorgen. Hierzu stehen Sonic Veranstaltungstechik jederzeit Deejays und Ersatz-Anlagen zur Verfügung.

Allgemeines: Der Dj sollte ausreichend Platz zur Aufstellung der Anlage haben, zudem sollte ein Tisch für die Aufstellung des Equipments vor Ort sein. Bei Veranstaltungen im Freien muss eine Überdachung vorhanden sein.

Stornierung: Eine Stornierung ist jederzeit schriftlich möglich, bis 8 Wochen vor Veranstaltung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Stornogebühren. Bei einer verspäteten Absage wird Ihnen pauschal ein Drittel der vereinbarten Gage in Rechnung gestellt.

 Haftung: Sonic Veranstaltungstechnik haftet ausschließlich für Schäden, die er selbst verursacht hat. Die Haftung von Sonic Veranstaltungstechnik ist begrenzt auf die Höhe des Rechnungsbetrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden für Folgeschäden, z.B. Gewinnverlust, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an Sonic Veranstaltungstechnik gestellten Anlagen (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment), die durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen.

GEMA: Der jeweilige Veranstalter muss hierfür ggf. Kontakt mit der GEMA aufnehmen.

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